Marktmissbrauchsverordnung

Was ist eine Ad-hoc-Mitteilung gemäß der MMVO?

Eine Ad-hoc-Mitteilung gemäß der Marktmissbrauchsverordnung (MMVO) ist das Mittel, mit dem Sie Insiderinformationen gemäß Art. 17 der Marktmissbrauchsverordnung dem Markt offenlegen. Sie stellt sicher, dass alle Anleger kursrelevante Informationen gleichzeitig erhalten, und reduziert so das Risiko von Insidergeschäften und wahrt die Fairness an den Kapitalmärkten.

Wenn Ihr Unternehmen Kenntnis von Insiderinformationen erlangt, müssen Sie beurteilen, ob eine Ad-hoc-Mitteilung erforderlich ist, und diese gegebenenfalls so bald wie möglich veröffentlichen.

Was ist eine Ad-hoc-Mitteilung?

Eine Ad-hoc-Mitteilung ist eine öffentliche Bekanntmachung, die Insiderinformationen mitteilt. Das sind spezifische, nicht öffentliche Informationen, die im Falle ihres Bekanntwerdens den Kurs der Finanzinstrumente Ihres Unternehmens erheblich beeinflussen könnten.

Anders als planmäßige Bekanntmachungen, etwa Jahres- oder Zwischenabschlüsse, sind Ad-hoc-Mitteilungen ereignisgesteuert. Sie werden veröffentlicht, wenn eine wesentliche Entwicklung eintritt, nicht nach einem festen Berichtszeitplan.

Sie müssen eine Ad-hoc-Mitteilung veröffentlichen, sobald eine Information die Definition einer Insiderinformation gemäß der MMVO erfüllt. Das bedeutet, dass Sie über geeignete Prozesse verfügen müssen, um Insiderinformationen schnell zu identifizieren und zu beurteilen, ob eine Offenlegungspflicht besteht.

Welche Informationen können eine Ad-hoc-Mitteilung erfordern?

Jede Situation ist anhand der konkreten Umstände zu beurteilen. Beispiele für Ereignisse, die eine Ad-hoc-Mitteilung erfordern können:

  • Fusionen, Übernahmen oder Veräußerungen
  • Wesentliche Veränderungen der Finanzentwicklung oder der Gewinnerwartungen
  • Bedeutende Verträge oder strategische Partnerschaften
  • Entscheidungen zur Ausgabe neuer Aktien oder anderer Kapitalinstrumente
  • Wesentliche rechtliche oder regulatorische Entscheidungen
  • Änderungen in der Unternehmensführung, sofern diese den Aktienkurs beeinflussen könnten.

Nicht jedes Unternehmensereignis erfordert eine Offenlegung. Die entscheidende Frage ist, ob die Information die Definition einer Insiderinformation gemäß der MMVO erfüllt.




Was sollte eine Ad-hoc-Mitteilung enthalten?

Eine Ad-hoc-Mitteilung sollte Anlegern ausreichend Informationen geben, um zu verstehen, was geschehen ist und warum es relevant ist. Sie sollte:

Unvollständige oder irreführende Informationen können Unsicherheit am Markt erzeugen und das regulatorische Risiko für Ihr Unternehmen erhöhen.

Kann eine Ad-hoc-Mitteilung aufgeschoben werden?

Die MMVO erlaubt den Aufschub der Offenlegung von Insiderinformationen unter bestimmten Voraussetzungen. Dafür müssen Sie sicherstellen, dass:

  • Die sofortige Offenlegung Ihre berechtigten Interessen voraussichtlich beeinträchtigen würde

  • Die aufgeschobene Information nicht im Widerspruch zu Ihrer letzten öffentlichen Bekanntmachung oder sonstigen Mitteilung zum selben Sachverhalt steht

  • Sie die Vertraulichkeit der Information wahren können.

Wenn Sie den Aufschub der Offenlegung beschließen, sollten Sie Ihre Begründung dokumentieren und Nachweise aufbewahren, um Ihre Entscheidung auf Anfrage der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde belegen zu können.

Wie können Sie Ad-hoc-Mitteilungen effektiv verwalten?

Die Verwaltung von Ad-hoc-Mitteilungen erfordert einen strukturierten Prozess zur Identifikation von Insiderinformationen, das Treffen von Offenlegungsentscheidungen und die Dokumentation der Entscheidungsfindung. Sie sollten:

  • Einen Eskalationsprozess für potenzielle Insiderinformationen etablieren
  • Rechtsabteilung, Compliance, Investor Relations und die Geschäftsleitung bei Bedarf einbeziehen
  • Die Gründe für die Veröffentlichung oder den Aufschub der Offenlegung dokumentieren
  • Während des gesamten Prozesses Insiderlisten führen
  • Einen Prüfpfad über Entscheidungen, Genehmigungen und Kommunikation aufbewahren.
Ein strukturierter Workflow hilft Ihnen, schnell zu reagieren und gleichzeitig nachzuweisen, dass Sie Ihren Pflichten gemäß der MMVO nachgekommen sind.