Marktmissbrauchsverordnung
Was ändert der EU Listing Act für die MMVO im Jahr 2026?
Der EU Listing Act bringt die umfassendsten Änderungen an der Marktmissbrauchsverordnung (MMVO) seit deren Inkrafttreten im Jahr 2016 mit sich. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand für Emittenten zu reduzieren und gleichzeitig die Marktintegrität und das Vertrauen der Anleger zu wahren. Wenn Ihr Unternehmen zum Handel an einem EU-regulierten Markt oder einem KMU-Wachstumsmarkt zugelassen ist, sollten Sie verstehen, wie sich diese Änderungen auf Ihre Compliance-Prozesse auswirken. Dieser Artikel erläutert die Änderungen der MMVO durch den EU Listing Act im Jahr 2026.
Warum wurde der EU Listing Act eingeführt?
Die Europäische Kommission hat den EU Listing Act eingeführt, um die europäischen Kapitalmärkte für Unternehmen auf Investorensuche attraktiver zu gestalten.
Die Reformen zielen darauf ab:
- Unnötige Compliance-Kosten zu reduzieren
- Bestimmte Meldepflichten zu vereinfachen
- Öffentliche Märkte attraktiver zu gestalten, insbesondere für kleinere Emittenten
- Die durch die MMVO etablierten Standards für Transparenz und Anlegerschutz aufrechtzuerhalten.
Die Änderungen vereinfachen einige administrative Prozesse, reduzieren jedoch nicht Ihre Verantwortung, Insiderinformationen zu identifizieren, Marktmissbrauch zu verhindern oder korrekte Aufzeichnungen zu führen.
Welche MMVO-Änderungen gelten ab 2026?
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Änderung |
Was bedeutet das für Sie? |
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Offenlegung bei gestreckten Sachverhalten |
Ab dem 5. Juni 2026 müssen Sie Zwischenschritte eines gestreckten Sachverhalts nicht mehr als Insiderinformation offenlegen. Stattdessen ist die Offenlegung erst erforderlich, wenn das Endereignis oder der endgültige Umstand eintritt, sofern Sie die Vertraulichkeit der Information gewahrt haben. |
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Aufschub der Offenlegung |
Die Voraussetzungen für den Aufschub der Offenlegung wurden geändert. Es gelten weiterhin zwei bekannte Bedingungen: Die sofortige Veröffentlichung müsste Ihren berechtigten Interessen schaden, und die Vertraulichkeit der Information muss gewahrt bleiben. Neu hinzu kommt eine dritte Voraussetzung: Die aufgeschobene Insiderinformation darf nicht im Widerspruch zu Ihrer letzten öffentlichen Bekanntmachung oder sonstigen Mitteilung zum selben Sachverhalt stehen. |
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Meldeschwellen für Führungskräfte |
Die Standard-Meldeschwelle für Eigengeschäfte von Führungskräften in Instrumenten des eigenen Unternehmens wurde von 5.000 EUR auf 20.000 EUR pro Kalenderjahr angehoben. Mitgliedstaaten können jedoch eine abweichende Schwelle zwischen 10.000 EUR und 50.000 EUR festlegen. Prüfen Sie daher die in Ihrem Land geltenden Regelungen. |
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Überarbeitete Sanktionen |
Seit dem 5. März 2026 sind die maximalen Verwaltungssanktionen verhältnismäßiger zur Größe Ihres Unternehmens, wobei für schwerwiegende Verstöße weiterhin erhebliche Strafen vorgesehen sind. |
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Vereinfachte Insiderlisten |
Im Juli 2026 wurde ein vereinfachtes Insiderlistenformat nach Inkrafttreten der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1291 auf alle Emittenten ausgeweitet. Dies reduziert den Umfang der zu erhebenden personenbezogenen Daten. |
Was bleibt unverändert?
Obwohl sich einige Anforderungen geändert haben, bleiben die Kernprinzipien der MMVO bestehen.
Sie müssen weiterhin:
- Insiderinformationen identifizieren, sobald sie entstehen
- Insiderinformationen so bald wie möglich dem Markt offenlegen, sofern die Regeln nichts anderes vorsehen
- Insiderlisten führen
- Insidergeschäfte und unrechtmäßige Offenlegung verhindern
- Die Vertraulichkeit von Insiderinformationen schützen
- Aufzeichnungen führen, die Ihre Compliance-Entscheidungen nachweisen.
Der Listing Act vereinfacht einige Prozesse, hebt jedoch nicht Ihre Verpflichtung auf, eine wirksame Governance und Dokumentation aufrechtzuerhalten.
Was bedeuten die Änderungen für Ihren Compliance-Prozess?
Die Änderungen bieten die Gelegenheit, Ihre bestehenden MMVO-Verfahren zu überprüfen. Sie sollten:
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Ihre Offenlegungsrichtlinie an die neuen Regelungen zu gestreckten Sachverhalten anpassen
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Ihre Verfahren und Entscheidungskriterien für den Aufschub der Offenlegung überprüfen
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Sich auf die überarbeiteten Insiderlistenformate vorbereiten
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Ihre Führungskräfte und Mitarbeiter zu den aktualisierten Anforderungen schulen
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Ein System entwickeln, das sicherstellt, dass Führungskräfte wissen, wann sie die Meldeschwelle für Eigengeschäfte erreichen
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Sicherstellen, dass Ihre Compliance-Systeme und Workflows die neuen Regelungen abbilden.
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